Für wen ist der Fasttrack-Prozess?

Für wen ist der Fasttrack-Prozess?

Ich habe es schon mehrfach erwähnt, der Fasttrack-Prozess der Impfzentren soll nicht alle Impfvorgänge abdecken sondern die, die schnell erledigt werden können und das besonders effizient tun. Damit sollte auch jedes Impfzentrum neben dem Regelprozess auch den Fasttrack haben, weil durch Kombination ein höherer Durchsatz bei gleichem Personal möglich ist.

Genauso kann der Fasttrack auch abgesetzt eingesetzt werden. Also mit eigenem Standort als einfach strukturiertes Hochleistungsimpfzentrum, das die einfachen Fälle macht. Die Fälle, für die der Fasttrack-Prozess nicht geeignet sind, werden schon bei der Terminvergabe an den Regelprozess im normalen Impfzentrum verwiesen.

Ebenso lässt sich der Fasttrack-Prozess als Pop-Up-Impfzentrum betreiben. Es wird realtiv wenig Einrichtung benötigt, so dass ein Aufbau für 2-3 Tage möglich ist. So lassen sich bei größeren Arbeitgebern, Industriegebieten, Kliniken und Kasernen die Belegschaften impfen. Für Altenheime ist der Prozess ungeeignet, weil sie zu klein sind (keine hunderte von Bewohnern) und zu viel Mobilität von den Patienten voraussetzt. Drei Wochen nach der ersten Impfung kommt der Pop-Up-Prozess wieder vorbei und verteilt die zweite Impfung. Auch hier: Wer nicht kompatibel ist oder einen Termin verpasst, geht ins normale Impfzentrum.

Dies ist Teil einer Reihe über den Fasttrack-Prozess, die anderen Teile sind dort in der Übersicht zu finden.